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Wird mein Lied irgendwo veröffentlicht?

Kurze Antwort

Nein. Dein Lied geht nirgendwo an die Öffentlichkeit: nicht zu Spotify, nicht zu YouTube, nicht in eine Galerie, nicht als Beispiel auf unsere eigenen Seiten. Es liegt hinter einem langen zufälligen Link, den Suchmaschinen nicht indexieren sollen, du lädst es als MP3 herunter und behältst es, und was du danach damit machst, entscheidest allein du.

Lange Antwort

Es gibt hier keinen öffentlichen Katalog mit Kundenliedern, und es ist auch keiner geplant. Niemand kann durchblättern, was andere bestellt haben, es gibt keine Liste der neuesten Werke, und dein Lied wird an keinen Streamingdienst ausgeliefert. Ein Lied, das für einen Menschen geschrieben wurde, ist gerade deshalb etwas wert, weil es nicht im Regal neben tausend anderen steht.

Technisch liegt dein Lied hinter einem Link mit einer langen zufälligen Zeichenfolge. Die ist nicht zu erraten, sie taucht in keiner Sitemap auf, und die Seite trägt die Anweisung an Suchmaschinen, sie nicht zu indexieren. Das heißt zugleich, und zwar absichtlich: wer den Link hat, kann zuhören. Genau das erlaubt dir, ihn an die ganze Familie weiterzuschicken, ohne dass jemand ein Konto oder ein Passwort braucht.

Der Link ist nicht als dein Archiv gedacht. Deshalb lohnt sich als Erstes der Download der MP3 an einen Ort, an dem du Dinge aufbewahrst. Die Datei gehört dir, sie hängt nicht an unseren Servern, und sie lässt sich abspielen, ganz gleich, was mit dem Link passiert. Soll dein Lied bei uns verschwinden, schreib an songs@maxkuch.com, dann löschen wir es.

Die Beispiellieder auf unseren Seiten haben wir selbst dafür gemacht, mit erfundenen Namen und erfundenen Anlässen. Es sind nie Kundenlieder. Wollten wir jemals ein echtes zeigen, würden wir vorher fragen und es nur mit einem klaren Ja verwenden. Diese Regel sagen wir lieber hier, als sie dem Vertrauen zu überlassen.

Die andere Richtung steht dir offen: veröffentlichen darfst du es selbst. Das Nutzungsrecht deckt private und kommerzielle Verwendung ab, das Lied darf also auf der Feier laufen, unter einem Video liegen, in die sozialen Netze oder in einen Ladenspot. Es ist nicht exklusiv, und weil es mit KI entstanden ist, ist die Urheberrechtslage je nach Land unterschiedlich, für einen Plattenvertrag ist es also keine Grundlage. Für alles, wofür ein persönliches Lied da ist, reicht es.

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